Organe der DHG
Beschließende Organe der DHG sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der engere Vorstand
d) der Vertrauensrat.
Beratende Organe der DHG sind
a) die Jugendvertretung
b) der Ärztliche Beirat.
Die Mitgliederversammlung tagt alle 3 Jahre und wählt den Vorstand.
Aufgaben des Vorstands
- Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber Bundes- und Landesorganen, medizinischen Gesellschaften, Kassenorganisationen und anderen Bundesorganisationen der Selbsthilfeverbände
- Förderung der medizinischen Forschung und des Erfahrungsaustausches auf dem Gebiet der medizinischen, pädagogischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation sowie Sammlung, Auswertung und Weiterentwicklung der gewonnen Erfahrungen
- Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen und Einrichtungen ähnlicher Zielrichtung
- Mitwirkung an Projekten zur Stabilisierung europäischer Behandlungsstandards.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern.
Aufgaben des Vertrauensrats
Im Vertrauensrat sind die von den Mitgliedern in den einzelnen Regionen gewählten Vertrauensmitglieder zusammengefasst. Hauptaufgabe des Vertrauensrats ist die Sicherung der "vor Ort Betreuung" unserer Mitglieder. In 18 Regionen kümmert sich je ein Vertrauensmitglied – in großen Regionen mit 1-2 Stellvertretern - um die Probleme der Mitglieder, z.B. gegenüber den Ärzten oder den örtlichen Kassen, berät in speziellen sozialrechtlichen Fragen, fördert Fortbildungsveranstaltungen und organisiert Treffen zum Erfahrungsaustausch für bestimmte Gruppen von Mitgliedern, z.B. für Eltern mit kleinen Kindern, Jugendliche, ältere Hämophile, von Willebrand-Patienten oder HIV-Infizierte.
Der Vertrauensrat beschließt auch über die Entlastung des Vorstands für die Jahre, in welchen keine Mitgliederversammlung stattfindet.
Einen guten Überblick über die Arbeit der DHG geben die Hämophilie-Blätter der letzten Jahre.

